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Schlossmuseum in Łańcut

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Vorschrifte des parkbesuchs

  1. Der äußere Park ist für die Öffentlichkeit täglich von 5.00 bis 23.00 Uhr geöffnet.
  2. Der innere Park ( innerhalb des Grabens ) ist für die Besucher zugänglich:
Monat Öffnungszeit
I , II , XII 8.00 - 16.00
III , XI 8.00 - 17.00
IV, IX, X 8.00 - 18.00
V, VIII 8.00 - 20.00
VI, VII 8.00 - 21.00

Vorschrifte:

  1. Man darf im Park mit keinen Fahrzeugen fahren. ( betrifft auch Fahrräder )
  2. Man darf das Radio nicht hören und die Ruhe nicht stören.
  3. Man darf den Rasen nicht betreten, auf die Bäume nicht klettern, Pflanzen nicht vernichten.
  4. Man darf im Park keinen Müll wegwerfen und Parkgeräte und Parkanlagen nicht vernichten.
  5. Tiere darf man nur an der Leine herumführen. Tierknoten sollen von den Tierbesitzern aufgeräumt werden.
  6. Man darf in den inneren Park keine Tiere einführen.
  7. Man darf den Teich nicht verschmutzen, keine Fische fangen, Vögel und Tiere nicht scheuchen.
  8. Man darf ohne Direktorgenehmigung keine öffentlichen Sammlungen, keine Geldsammlungen veranstalten, keinen Handel führen, keinen Wettbewrb machen und keine Anzeigen placieren.
  9. Man darf ohne Direktorgenehmigung keine Fotos und Filme, die die Sehenswürdigkeiten darstellen, machen und sie zu komerziellen Zwecken nutzen.
  10. Man darf sich ohne Direktorgenehmigung nicht im Park während des Sturms und Gewitters und wenn es geschloßen ist, aufhalten.
  11. Kinder bis 7. Lebensjahr dürfen sich nicht ohne Betreuer im Park aufhalten

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