Vorschrifte des parkbesuchs
- Der äußere Park ist für die Öffentlichkeit täglich von 5.00 bis 23.00 Uhr geöffnet.
- Der innere Park ( innerhalb des Grabens ) ist für die Besucher zugänglich:
Monat | Öffnungszeit |
---|---|
I , II , XII | 8.00 - 16.00 |
III , XI | 8.00 - 17.00 |
IV, IX, X | 8.00 - 18.00 |
V, VIII | 8.00 - 20.00 |
VI, VII | 8.00 - 21.00 |
Vorschrifte:
- Man darf im Park mit keinen Fahrzeugen fahren. ( betrifft auch Fahrräder )
- Man darf das Radio nicht hören und die Ruhe nicht stören.
- Man darf den Rasen nicht betreten, auf die Bäume nicht klettern, Pflanzen nicht vernichten.
- Man darf im Park keinen Müll wegwerfen und Parkgeräte und Parkanlagen nicht vernichten.
- Tiere darf man nur an der Leine herumführen. Tierknoten sollen von den Tierbesitzern aufgeräumt werden.
- Man darf in den inneren Park keine Tiere einführen.
- Man darf den Teich nicht verschmutzen, keine Fische fangen, Vögel und Tiere nicht scheuchen.
- Man darf ohne Direktorgenehmigung keine öffentlichen Sammlungen, keine Geldsammlungen veranstalten, keinen Handel führen, keinen Wettbewrb machen und keine Anzeigen placieren.
- Man darf ohne Direktorgenehmigung keine Fotos und Filme, die die Sehenswürdigkeiten darstellen, machen und sie zu komerziellen Zwecken nutzen.
- Man darf sich ohne Direktorgenehmigung nicht im Park während des Sturms und Gewitters und wenn es geschloßen ist, aufhalten.
- Kinder bis 7. Lebensjahr dürfen sich nicht ohne Betreuer im Park aufhalten