Vorschrifte des museums- und schloßbesuchs
- Die Hauptexpositionen: Schloß, Ställe, Kutschraum darf man nur mit dem Führer in Gruppen von 10 bis 25 Personen besuchen.
- Die individuellen Touristen werden der Gruppen angeschloßen, die die Hauptexpositionen in der bestimmten Öffnungszeit besuchen.
- Museumsbesucher sollen ihre Mäntel, Taschen, Rücksäcke, Schirme und mänliche Kopfdeckungen in der Garderobe lassen. Man soll Schutzschuhe benutzen. Man darf mit hohem Absatz auf die Expositionen nicht klettern.
- Man soll sich nach bestimmten Richtungen richten und den Anweisungen des Führers und der Museumsarbeitern folgen.
- Man darf Museumsexponate nicht anfassen, Teppiche nicht betreten, sich nicht auf die Möbeln hinsetzen und auf den Boden nicht gleiten.
- Man darf nur mit einem einfachen Bleistift notieren und zeichnen. Man darf nicht verfilmen und keine Fotos machen.
- Man darf kein Essen, keine Getränke, keine Kaugummis mitbringen und essen. Man darf nicht rauchen und kein Feuer machen.
- Man darf keine Tiere ins Museum einführen.
- Für die betrunkenen und sich nicht entsprechend verhaltenden Personen ist der Eintritt verboten.